Funktionsträger
Unsere Funktionsträger werden hier aufgelistet. Sollten diese ein Stimmrecht im Beirat besitzen ist dies rechterhand mit dem Zusatz "Beiratsmitglied" vermerkt (Beiratssitzungen sind öffentlich und dürfen auch ohne Stimmrecht besucht werden). Unter Umständen sind einige Funktionsträger aus der Auflistung auf eigenen Wunsch oder aufgrund von Inaktivität entfernt.
Weitere Infos zur Zusammensetzung des Beirats findet ihr hier.
Mitglieder des Beirates mit Stimmrecht:
Thomas Appelt Ausbildungsreferent FÜL Skibergsteigen |
✅ Beiratsmitglied |
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Karl-Manfred Lochner |
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Gerhard Spies |
✅ Beiratsmitglied |
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Tim Thüringer Jugendleiter |
✅ Beiratsmitglied |
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Martin Krauß Jugendleiter |
✅ Beiratsmitglied |
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Werner Crusius Turmwart Alter Turm, |
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Werner Pfändner Büchereiwart |
✅ Beiratsmitglied |
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Jürgen Pohl Familiengruppenleiter |
✅ Beiratsmitglied |
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Christoph Stang Materialwart |
✅ Beiratsmitglied |
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Karl-Manfred Lochner Trainer B Alpinklettern |
✅ Beiratsmitglied |
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Ralph Sattler Beirat, Turmwart Jugendturm |
✅ Beiratsmitglied |
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Jana Melzer Jugendleiterin |
✅ Beiratsmitglied |
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Ronja Michel Jugendreferent, Jugendleiterin |
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Maximilian Zier Beirat |
✅ Beiratsmitglied |
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Norbert Richter Beirat |
✅ Beiratsmitglied |
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Andreas Matulla Beirat |
✅ Beiratsmitglied |
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Andrea Tuch |
✅ Beiratsmitglied |
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Günter Nützel Beirat |
✅ Beiratsmitglied |
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Sylvia Beckmann Wanderleiterin |
Der Beirat wurde am 18.03.2016 auf der Hauptversammlung gewählt. Er hat beratenden Charakter. Gemäß unserer Satzung setzt er sich wie folgt zusammen:
Auszug aus unserer Satzung:
§ 19 Beirat
1. Der Beirat setzt sich aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Beiräten zusammen. Stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Beiräte haben Rederecht. Den Gästen wird dieses im Bedarf von der Sitzungsleitung erteilt. Stimmberechtigte Beiräte haben je eine Stimme bei Abstimmungen im Beirat, dieses Stimmrecht kann nicht an Andere übertragen werden.
2. Stimmberechtigte Beiräte sind folgende:a) Der /die Ausbildungsreferent/in, je ein Vertreter pro Fachausbildungsbereich, zwei Jugendleiter, Naturschutzreferent, den bis zu zwei Turmwarten, Büchereiwart, Materialwart, Presse- u. Öffentlichkeitsreferent, Wanderwart, einem Familiengruppenleiter, Redakteure/innen für die Vereinszeitschrift)
Diese Mitglieder gehören Kraft ihres Amtes zum Beirat und sind durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Die Wahl der Jugendleiter wird durch die Jugendordnung geregelt.
b) aus bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Diese werden auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt, gerechnet vom Tage der Wahl an. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Beirates im Amt.
c) Vorstandsmitglieder können nicht zugleich Mitglieder des stimmberechtigten Beirates sein. Die anderen Organe (Rechnungsprüfer, Ehrenräte/innen) können als Beiräte gewählt werden