Einladung aller Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 16. Juni 2026 um 19:00 Uhr im Gasthof Böhm, Rothaurach...
Hallo liebe Mitglieder,
wir müssen einen Paragrafen bei der neuen Satzung, die wir letztes Jahr auf der Mitgliederversammlung beschlossen haben, anpassen. Es handelt sich hierbei um den §16 Vertretung (des Vorstandes). Dort waren einige Formulierungen so nicht möglich, da ansonsten beteiligte Dritte
bei Rechtsgeschäften nicht den Umfang einschätzen könnten:
§ 16
Vertretung
Die Sektion wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Dessen Mitglieder sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
Handelt es sich um Rechtsgeschäfte, durch die die Sektion in Höhe von mehr als 500 Euro im Einzelfall und kumuliert mit mehr als 2000 Euro pro Jahr verpflichtet wird, ist die
Mitwirkung zweier weiterer Mitglieder des Vorstands erforderlich. Übersteigt die Summe 5000 Euro pro Rechtsgeschäft ist ein Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit nötig.
Fett markiert sind die Änderungen, die jetzt zu Eintragung notwendig sind.
Ebenfalls müssen wir die Wahlen des Vorstandes wiederholen, da wir zwar per Beschluss offen mit Handzeichen wählen können, aber die Posten nicht „en bloc“ (im Ganzen) wählen durften. Daher möchten wir euch zur außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen.
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Dienstag, 16. Juni 2026 um 19:00 Uhr im Gasthof Böhm, Rothaurach
Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Anpassung der geänderten Satzung* (diese ist ab 01.06.2026 auf unserer Homepage zu finden)
3. Beschluss zur Befähigung des Vorstandes über Satzungsänderungen redaktioneller Art und
Änderungen, die zur Eintragung der Satzung notwendig sind
4. Wahlen des Vorstandes, Beirates, Ehrenrates und der Rechnungsprüfer
5. Anträge/ Sonstiges
6. Abschluss
Die Vorstandschaft
*Die Anpassung der Satzung ist notwendig, damit diese beim Vereinsregister eingetragen werden
kann

