für Kurse, Führungstouren und Gemeinschaftsunternehmungen der Sektion Roth des DAV e.V.
1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt an Kursen und Führungstouren sind nur Mitglieder der Sektion Roth. Mitglieder anderer Sektionen können nur als C-Mitglieder der Sektion Roth teilnehmen. Bei Gemeinschaftsunternehmungen können in Ausnahmefällen auch Nichtmitglieder teilnehmen. Mit Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
2. Anmeldung
Bei den Kursleitern bzw. Organisatoren. Die Anmeldung ist schriftlich, per Mail und persönlich möglich. Die Anmeldung ist mit Zahlung der Kursgebühr bzw. der angegebenen Anzahlung verbindlich. Die Teilnehmer bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie die in der Ausschreibung genannten Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung über die Zulassung zum Kurs obliegt dem Kursleiter.
3. Absage bzw. Verlegung durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Bei kurzfristiger Verlegung des Kursortes besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Bei terminlicher Verlegung kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Die ursprünglich angemeldeten Teilnehmer haben Vorrang vor neuen Anmeldungen.
4. Absage durch den Teilnehmer:
Eine Absage muß beim Kursleiter/Organisator erfolgen. Sofern Kosten für Organisation bzw. Stornokosten für Unterkünfte entstehen, behält sich die Sektion vor, diese an den Teilnehmer weiter zu belasten. Sollte der freie Platz nicht neu besetzt werden können, können erhöhte Fahrt- Übernachtungskosten erhoben werden.
4. Anweisungen des/der Kursleiter/s)
Anweisungen des/der Kursleiter(s) sind grundsätzlich zu befolgen. Die Kursleiter sind berechtigt, Kursteilnehmer vom weiteren Kursverlauf auszuschließen, wenn gegen Anweisungen verstoßen und damit der Kursablauf und die Sicherheit der Gruppe gefährdet wird. Kursleiter sind weiterhin berechtigt, Kursteilnehmer nach Einschätzung vom Kurs auszuschließen, wenn sie den Anforderungen des Kurses nicht gewachsen sind.
5. Kursgebühr
Die Kursgebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, die Ausbilder- und Organisationskosten der Sektion. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. trägt der Teilnehmer selbst. Leihgebühren für Ausrüstung sind gesondert zu entrichten. Nichtmitglieder zahlen eine erhöhte Gebühr.
6. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
7. Haftung
Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.
Haftungsbeschränkung:
Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), dass auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
8. Gemeinschaftsunternehmungen
Gemeinschaftsunternehmungen sind keine Führungstouren. Die im Programm genannten Kontaktpersonen kümmern sich auf ehrenamtlicher Basis um den organisatorischen Rahmen (z.B. Zeit, Treffpunkt, Ort usw.). Ihnen obliegt nicht die bergsportliche Leitung der Unternehmungen. D.h. jeder Teilnehmer muss seine Fähigkeiten für die Tour selbst einschätzen. Die Verantwortung trägt jeder für sich selbst. Nichtmitglieder müssen in eigener Verantwortung für Versicherungsschutz sorgen (Auslandskranken- private Unfallversicherung etc.).
9. Was ist der Unterschied zwischen Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen?
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren:
Bei Führungstouren
- Tourenführer*in übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
- Tourenführer*in genießt das volle Vertrauen der Geführten - auch stillschweigend.
- Tourenführer*in trifft die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.
Bei Gemeinschaftstouren
- Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
- Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.
- Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.
- Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.
Bei Ausbildungskursen und Ausbildungstouren
- Leiter*innen haben grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer*innen über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer*innen zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Sportler*innen auszubilden.
Weitere wichtige Hinweise
- Grundsätzlich hat der Sektionsvorstand die Verantwortung für das gesamte Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion. Somit verantwortet der Vorstand auch den Einsatz von Tourenführer*innen, Tourenleiter*innen und Ausbilder*innen, insbesondere dann, wenn diese über den Bereich, für den sie ausgebildet sind, hinaus tätig werden.
- Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird.
- In dem Moment, in dem bei einer Gemeinschaftstour ein*e Trainer*in ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert, und das Gruppenmitglied sein Vertrauen in den oder die Trainer*in setzt, wird daraus eine Führungssituation.
